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Allgemeine Verkaufsbedingungen

NOVEMBER 2018 VERSION

1. BESTELLUNG – VERTRAGSSCHLUSS

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Produktkatalog sind unteilbar. Der KUNDE akzeptiert sie, indem er die Kenntnisnahme der vorliegenden Bedingungen anerkennt. Sofern keine Sondervereinbarung erstellt und schriftlich festgehalten wurde, gelten die vorliegenden Bedingungen für alle Geschäfte, ungeachtet der Angaben in an SCAIME gerichteten Bestellungen oder in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des KUNDEN.

Die vorliegenden Bedingungen können ausschließlich durch die Besonderen Geschäftsbedingungen oder durch ein schriftliches Angebot von SCAIME geändert oder ergänzt werden.

Jegliche Änderung dieser Geschäftsbedingungen ohne das ausdrückliche Einverständnis von SCAIME gilt als unwirksam. Der beidseitig bindende Vertrag besteht aus folgenden Vertragselementen:

  1. Besondere Geschäftsbedingungen von SCAIME
  2. Angebot von SCAIME, einschl. des Preisangebots und dessen Spezifikationen
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von SCAIME
  4. Bestellungen des KUNDEN
  5. Pflichtenheft des KUNDEN und dessen Spezifikationen

Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn SCAIME dem KUNDEN eine Bestellbestätigung gesendet hat, in der die Lieferfrist angegeben ist. Die Preise werden in Euro auf Grundlage der wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Herausgabe angegeben. Nach Ablauf der in den Angeboten festgelegten Frist unterliegen diese Preise einer eventuellen Anpassung. 

Der Mindestbestellwert wird auf 80,- € zzgl. MwSt. festgelegt. Für jegliche Stornierung einer Bestellung durch den KUNDEN, nachdem SCAIME die Bestellbestätigung ausgestellt hat, können Stornierungs- bzw., falls die Produkte bereits versandt wurden, Rücknahmegebühren in Rechnung gestellt werden. Die Stornierungsgebühren verstehen sich für bereits erfolgte Aufwendungen von SCAIME und die Rechnungsstellung der benötigten Zeit.   

 

2. VERPACKUNGS- UND LIEFERKOSTEN

Die Verpackungs- und Lieferkosten werden auf Grundlage der geltenden Preise der Transportunternehmen und entsprechend der geforderten Leistungen berechnet (bei SCAIME zu erfragen).

 

3. PREISE

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Preise von SCAIME in Euro angegeben und verstehen sich Netto zzgl. Steuern, Verpackungs- und Lieferkosten ab Werk Juvigny (F-74100). Die Verpackungs- und Lieferkosten sowie die Zollgebühren sind vom Kunden zu tragen und können in der Rechnung separat aufgeführt werden.

 

4. KLAUSEL ZUM TRANSPORT UND ZUM GEFAHRÜBERGANG  

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte dem Kunden durch das von SCAIME gewählte Transportunternehmen DAP geliefert. Folglich gilt die Lieferung an den vom KUNDEN bestimmten Ort als erfolgt, und die Gefahren gehen bei der Lieferung der Produkte (im Falle des Exports nicht verzollt) an diesen über. Ungeachtet der angewendeten Transportart und Verordnung hat der Empfänger die Waren auszupacken und notwendige Vorbehalte gegenüber den Transportunternehmen zu äußern. SCAIME ist innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Ware darüber zu informieren. Nach Ablauf dieser Frist sind Reklamationen zum Transport nicht zulässig. 

Der KUNDE verpflichtet sich, die Waren ab dem Zeitpunkt ihrer Lieferung gegen die Gefahren zu versichern, denen sie ausgesetzt sein und die sie verursachen können.

Wenn der KUNDE den Transport übernimmt, gilt der Gefahrübergang nach Verladen der Waren in das Fahrzeug des Transportunternehmens am Geschäftssitz von SCAIME.

 

5. ZAHLUNG

Sofern nicht anders vereinbart, und ausschließlich nach der gewährten Eröffnung eine Kreditlinie durch die Finanzabteilung von SCAIME, werden die Produkte am Tag ihrer Versendung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen, zahlbar zum Monatsende, in Rechnung gestellt. Für den Sonderfall der Nichteröffnung einer Kreditlinie sind die Bestellungen bar zu bezahlen. 

Bei Vorkasse wird keinerlei Skonto gewährt. Die Nichtzahlung zur vereinbarten Frist ermächtigt SCAIME zur Aussetzung jeglicher Lieferung. Bei der Zahlung in Form von Handelswechseln in Frankreich müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung akzeptiert werden. Für spezielle Produkte oder Studien wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Angebotsbetrags zzgl. Steuern verlangt. Hierfür gilt das Zahlungsziel, welches von SCAIME entsprechend des Datums in der Proformarechnung festgelegt wurde. Die Lieferfrist versteht sich folglich ab Erhalt dieser Anzahlung.

 

6. LIEFERFRIST

Die Lieferfristen gelten unverbindlich und entsprechen dem Versanddatum der Produkte.

Das von SCAIME akzeptierte Versanddatum entspricht dem der Bestellbestätigung. Es ist jedoch vorgesehen, dass dieses Versanddatum im Falle der Nichtzahlung einer vorhergehenden Rechnung oder bei Überschreiten der gewährten Kreditlinie verschoben werden kann. 

Nach Regulierung des Zahlungsverzugs wird ein neues Datum bestimmt und dem KUNDEN mitgeteilt. 

 

7. VERZUGSSTRAFEN

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jegliche Nichtzahlung bei Erreichen des Zahlungsziels oder jegliche Annahmeverweigerung eines Handelswechsels von Rechts wegen und ohne die Notwendigkeit einer Zahlungsaufforderung folgendes nach sich zieht:

- Anwendung eines Schadenersatzes, berechnet auf Grundlage des aktuellen Refinanzierungssatzes der EZB zuzüglich 10 Punkten, gemäß des Gesetzes 2008-776 vom 6. August 2008; er darf jedoch nicht unter dem Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatz liegen, unbeschadet aller Schadens- und Zinsforderungen;
- Anwendung einer pauschalen Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40,- € , entsprechend der Richtlinie Nr. 2011/7/EU;
- Aussetzung der Dienstleistungen, der Garantie und insbesondere der nachfolgenden Lieferungen von SCAIME; 
- Die Erhebung einer nicht reduzierbaren, pauschalen Entschädigung in Höhe von 15 % der geschuldeten Summen als Strafklausel.

 

8. GARANTIE

Ausschlussgarantie: der KUNDE kauft auf eigene Rechnung und Gefahr, daher schuldet SCAIME keinerlei Gewährleistung, wenn der Besitz des KUNDEN durch einen Dritten gestört wird. SCAIME ist nicht für die Erstattung des Preises zuständig.

Sachmängelhaftung: SCAIME ist gemäß den Bedingungen der Artikel 1641 und folgenden des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs für verdeckte Mängel an der verkauften Sache haftbar. Der KUNDE kann einen Antrag auf Garantieübernahme der Mängel an der verkauften Sache stellen. 

Vertragliche Gewährleistung: Sofern keine besondere Vereinbarung vorliegt, die in einem Sondervertrag festgehalten ist, gilt für die Waren eine 1-jährige bzw. bei bestimmten Produktreihen (in den Angeboten von SCAIME definiert) eine 3-jährige Sachmängelgarantie ab Rechnungsdatum. 

Diese Garantie wird in den Geschäftsräumen von SCAIME angewandt, wohin das Material ausreichend frankiert zurückgesandt wurde, nachdem der Kundendienst von SCAIME eine „RMA“ (Materialrücksendegenehmigung) erteilt hat.

Die Garantie beschränkt sich auf die Nachbesserung bzw. den Austausch des Materials, wobei jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist, einschließlich für den Nutzungsausfall durch die Nichtnutzung des Materials während der Reparaturdauer.

Bei Reparaturen, die nicht der Garantie unterliegen, erfolgt ein vorheriges Kostenangebot, und sie werden erst nach Zustimmung des KUNDEN versandt.

SCAIME akzeptiert in keinem Fall „Lastschriften“ vom Käufer, die dem Wert der zurückgesandten Ware entsprechen.

 

9. STEUERN UND ABGABEN

Die Rechnungen an französische Kunden unterliegen der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Forderungen von eventuell anfallenden Anzahlungen werden ohne Steuern angegeben.

Verkäufe unter Steueraussetzung zur Wiederausfuhr werden nur gegen Vorlage einer Bescheinigung des betroffenen Finanzamts berücksichtigt.

 

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleiben die Produkte Eigentum von SCAIME. Bei Nichtzahlung hat SCAIME das Recht, die unbezahlten Waren zurückzufordern, und der Käufer ist auf erste Aufforderung zu deren Rückgabe verpflichtet. 

Der KUNDE hat jedoch das Recht, das von SCAIME erworbene und noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Material im Rahmen der normalen Ausübung seiner Unternehmenstätigkeit an seine eigenen Kunden zu verkaufen, sofern er jedoch den Zweitabnehmer darüber informiert, dass er SCAIME das verkaufte Material nicht vollständig bezahlt hat und er daher mit einem Eigentumsvorbehalt gegenüber SCAIME belastet ist.  

 

11. HÖHERE GEWALT

Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, wie beispielsweise eines Streiks, Lockouts, Brandes, einer Überschwemmung, einer Unterbrechung oder Verzögerung bei der Rohstoffbeschaffung, an einem beliebigen Zeitpunkt des Prozesses (Bestellung, Herstellung, Lieferung), ruhen die Leistungspflichten von SCAIME für die gesamte Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ab dessen Eintreten. 

SCAIME unterliegt keinerlei Haftung und ist zu keinerlei Wiedergutmachung der Schäden verpflichtet, die der KUNDE aufgrund der Nichtausführung bzw. unzureichenden Ausführung aller oder eines Teils seiner Verpflichtungen aufgrund dieses Ereignisses höherer Gewalt erlitten hat. 

Sollte ein Ereignis höherer Gewalt länger als 7 Tage andauern, kann SCAIME den Verkauf auflösen, indem er dem KUNDEN einen einfachen Brief oder eine E-Mail sendet, ohne dass sich daraus ein Schadenersatzanspruch für den KUNDEN ergibt. SCAIME behält sich das Recht vor, eventuelle Anzahlungen, die zum Zeitpunkt des Eintretens des Ereignisses höherer Gewalt bereits geleistet waren, einzubehalten.  

 

12. WERKZEUG, SPEZIELLE GERÄTE, PROTOTYPEN

Die Beteiligung an den Kosten zur Herstellung von Werkzeug, speziellen Geräten oder Prototypen, die eventuell vom KUNDEN verlangt wird, führt nicht zur Übertragung dieser in sein leibliches Eigentum oder zur Übertragung der damit verbundenen Rechte geistigen Eigentums, sofern nicht anders vereinbart. 

 

13. GEISTIGES EIGENTUM – VERTRAULICHKEIT

SCAIME behält das geistige Eigentum der Projekte, Studien, Designs, Modelle und Objekte, die es verwirklicht oder in seinem Auftrag verwirklichen lässt. Ohne seine vorherige schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht übermittelt oder genutzt werden.

Sofern nicht anders vereinbart, behandelt der KUNDE die direkt oder indirekt, schriftlich oder mündlich vermittelten Informationen von SCAIME vertraulich, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

 

14. STREITBEILEGUNG

SCAIME und der KUNDE bemühen sich, ihre Streitigkeiten gütlich beizulegen.

Andernfalls wird ausdrücklich vereinbart, dass eventuelle Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit des Tribunal de Commerce (Handelsgericht) von Thonon-les-Bains (F-74200) unterliegen, auch im Falle von mehreren Beklagten und von Heranziehung eines Dritten. Es gilt das französische Gesetz.

Bei Verträgen mit Auslandsbezug findet weiterhin das Wiener Übereinkommen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf Anwendung (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).  

 

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sofern eine beliebige einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig, ungültig oder aufgrund eines Gesetzes, einer Vorschrift oder eines Gerichtsurteils als nicht vollstreckbar gilt, gilt allein diese Bestimmung als gestrichen, ohne dass die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon beeinträchtigt werden kann. Diese bleiben uneingeschränkt gültig.

 

16. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN 

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfasst und nutzt SCAIME persönliche Daten von Mitarbeitern des KUNDEN. Bei diesen erfassten Daten handelt es sich um Namen, Vornamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Funktionen. Die Daten werden in verschiedenen Phasen der Geschäftsbeziehung verarbeitet: Angebot, Kontoeröffnung, Bestellbestätigung, Lieferung, Rechnungsstellung, und jeder durch sie begründete Austausch.

Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung persönlicher Daten ist

• das berechtigte Interesse des Unternehmens, wenn es folgende Ziele verfolgt:

- Kundenwerbung und -betreuung;
- Verwaltung der Beziehung zu seinen Kunden und zu potentiellen Kunden;
- Organisation, Anmeldung und Einladung zu Unternehmens-Events.

• die Durchführung vorvertraglicher oder vertraglicher Maßnahmen, wenn es eine Verarbeitung vornimmt, mit dem Ziel: 

- Aufbau, Verwaltung und Verfolgung seiner Kundenakten;
- Beitreibung.

• die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen bei der Verarbeitung, mit dem Ziel:

- der Rechnungsstellung;
- der Buchführung.

Gemäß Artikel 13 der Allgemeinen Datenschutzverordnung vom 27. April 2016 Nr. 2016/679 verpflichtet sich SCAIME, diese Daten nicht zu anderen Zwecken zu verwenden und sie zu schützen. Mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der KUNDE, dass SCAIME diese Daten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung und 3 Jahre danach zur Kundenbetreuung und -gewinnung erfasst und nutzt, unbeschadet der Aufbewahrungs- bzw. Verjährungsfristen. In der Buchhaltung werden sie 10 Jahre nach Ende des Rechnungsjahres aufbewahrt. 

 

Die verarbeiteten Daten sind für berechtigte Personen des Unternehmens sowie dessen Dienstleister bestimmt.

Jeder Mitarbeiter des KUNDEN kann sein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Verarbeitungseinschränkung oder auf Erhalt einer Kopie seiner Daten geltend machen, indem er eine Anfrage per E-Mail an folgende Adresse sendet: dpo@scaime.com oder per Post an folgende Adresse: SCAIME, 294 rue Georges Charpak, 74100 Juvigny, Frankreich.

Die betroffenen Personen besitzen das Recht auf Reklamation gegenüber der französischen Datenschutzbehörde CNIL.